Betreiben eines Paketzustelldienstes und die Durchführung von Transporten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t. Lt. eigenen Angaben wurden die Tätigkeiten in 2019 um Lagerung, Kommissionierung und Transporte bis 40 t erweitert. Die handelsregisterliche Veröffentlichtung bleibt abzuwarten.