WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ bzw. „Wirtschaftsprüferin“ wurde den Berufsträgern jeweils von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin aufgrund einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetzes (WPOÄG)
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
der Wirtschaftsprüfer-Berufhaftpflichtversicherung (WPBHV)
der Satzung für Qualitätskontrolle (Satzung für ...
Qualitätskontrolle)
der Siegelverordnung (Siegel VO)
STEUERBERATER
Die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ bzw. „Steuerberaterin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils von der Steuerberaterkammer München aufgrund einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
VEREIDIGTE BUCHPRÜFER
Die Berufsbezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ bzw. „vereidigte Buchprüferin“ wurde den jeweiligen Berufsträgern in der Bundesrepublik Deutschland jeweils von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin aufgrund für die Bundesrepublik Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetzes (WPOÄG)
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
der Wirtschaftsprüfer-Berufhaftpflichtversicherung (WPBHV)
der Satzung für Qualitätskontrolle (Satzung für Qualitätskontrolle)
der Siegelverordnung (Siegel VO)
WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ bzw. „Wirtschaftsprüferin“ wurde den Berufsträgern jeweils von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin aufgrund einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetzes (WPOÄG)
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfervereidigte Buchprüfer (BS WPvBP)
der Wirtschaftsprüfer-Berufhaftpflichtversicherung (WPBHV)
der Satzung für Qualitätskontrolle (Satzung für Qualitätskontrolle)
der Siegelverordnung (Siegel VO)
STEUERBERATER
Die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ bzw. „Steuerberaterin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils von der Steuerberaterkammer München aufgrund einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
VEREIDIGTE BUCHPRÜFER
Die Berufsbezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ bzw. „vereidigte Buchprüferin“ wurde den jeweiligen Berufsträgern in der Bundesrepublik Deutschland jeweils von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin aufgrund für die Bundesrepublik Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen verliehen.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen
des Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetzes (WPOÄG)
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfervereidigte Buchprüfer (BS WPvBP)
der Wirtschaftsprüfer-Berufhaftpflichtversicherung (WPBHV)
der Satzung für Qualitätskontrolle (Satzung für Qualitätskontrolle)
der Siegelverordnung (Siegel VO)